Die IGP - Prüfung

                           

     

 

Die IGP - Prüfung bedarf einer intensiven Vorbereitung in den Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamsübungen) und Schutzdienst. In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport. Während Fährtenarbeit und Unterordnung ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängen, ist man beim Schutzdienst auf ein vorhandenes Triebpotential (Beutetrieb, Wehrtrieb, Aggressionstrieb und Meideverhalten) angewiesen. Wichtig ist vor allem, daß der Hund nur im Fall einer Flucht oder eines Angriffes auf eine Person zufaßt und sofort selbstständig oder auf Kommando wieder abläßt, wenn sich der Helfer ruhig verhält.
An sich hat die IGP - Prüfung eine doppelte Funktion: zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Schäferhundzucht verwendeten Deutschen Schäferhund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anfoderung in den drei Schwierigkeitsstufen IGP 1, IGP 2 und IGP 3.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, angepaßt an die Anforderungen der Prüfungsstufe. Gesamtpunktezahl pro Sparte sind 100 Punkte, zusammen also insgesamt 300 Punkte. Hiervon müssen mindestens 70/70/70 = 210 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter des Hundes: 18 Monate, gültiger Impfpaß, Hundehaftpflichtversicherung

Lerninhalte:

  • Streife und Stellübungen (inkl. Bewachungsphasen)
  • Kampfahndlungen
  • Führigkeit (Gehorsam; optimale Führer-Hund-Beziehung)



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